Casino-Eintrittsalter in Deutschland: Ab welchem Alter ist der Eintritt zum Casino möglich?

Was ist das Casino-Eintrittsalter?

Das Casino-Eintrittsalter bezeichnet die minimale Altersgrenze, bis zu der ein Besucher ins Casino eingelassen wird. In Deutschland gibt es keine bundesweit gültige Gesetzgebung für eine bestimmte Mindestaltersgrenze beim Eintritt in Casinos. Stattdessen überlassen sich viele Betreiber den Selbstverwaltungsgesetzen ihrer jeweiligen Bundesländer und verfügen häufig eigenständig über eigene Richtlinien.

Bundesländerspezifische Regelungen

Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Altersgrenzen für die Eintrittslegitimation. Hier ein Überblick über aktuelle Altersstandards slotexo Deutschland in verschiedenen Ländern:

  • Baden-Württemberg: 18 Jahre
  • Bayern: 18 Jahre (freie Spielbank)
  • Berlin: 21 Jahre (viele Freispiele erfordern das Mindestalter von 25 Jahren)
  • Brandenburg: 18 Jahre
  • Bremen: Keine Altersbeschränkung (allerdings sind Minderjährige auf Begleitung eines Erwachsenen angewiesen)
  • Hamburg: Keine Altersbegrenzung, aber Personen unter 21-Jahren benötigen das Einverständnis von Eltern oder Aufsichtsperson
  • Hessen: Keine gesetzliche Altersbeschränkung festgelegt. Tatsächlich gibt es dort für die Freispielfrage keine Eingrenzung.
  • Mecklenburg-Vorpommern: 18 Jahre
  • Niedersachsen: Keine Altersbegrenzungen gegeben, aber Abrechnung der Spielerkarten an Personen ab dem 21. Geburtstag
  • Nordrhein-Westfalen: 18-Jährige werden in die Spielhalle zugelassen, wenn sie mit Begleitung eines Erwachsenen kommen
  • Rheinland-Pfalz: Keine Altersbegrenzung angegeben; eindeutig festgelegt wird das Abrechnungsverfahren der Spielerkarten an Personen ab 21 Jahren.
  • Saarland: Keine beschränkte Eingabe in einem Casino ohne Elternanwesen oder Anleitung
  • Sachsen: Freie Spielbank (18 Jahre)
  • Sachsen-Anhalt: Mindestalter von 18 Jahren ist hier festgelegt
  • Schleswig-Holstein: Keine Altersbegrenzung.
  • Thüringen: Keineswegs beschränkt es sich auf die Erwachsenen bei der Eingabe von Informationen zur Beteiligung.